Zweiwegefahrzeugführer (Bagger) gem. Triebfahrzeugführerscheinverordnung
Zweiwegebaggerfahrer führen Zweiwegebagger unterschiedlicher Bauarten, welche sowohl auf der Straße als auch auf Gleisen fahren können. Diese Bagger verfügen neben Gummireifen für die Straße auch über eine Schienenfahreinrichtung.
Der Zweiwegebaggerfahrer arbeitet auf Baustellen im Bahnbetrieb nach den Regeln der Eisenbahninfrastrukturbetreiber öffentlicher und nichtöffentlicher Eisenbahnen.
Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre
mindestens ein Schulabschluss im Sekundarbereich I (Hauptschulabschluss)
oder abgeschlossene Berufsausbildung
Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß TfV, festgestellt von einem vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Arzt/Psychologen
Zuverlässigkeit
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (B1)
Erfahrungen im Umgang mit Erdbaumaschinen ist von Vorteil
Inhalte und Ablauf der Ausbildung:
Allgemeine Fachkenntnisse
für den Erwerb des EU-Triebfahrzeugführerscheins gemäß Anlage 5 TfV
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Grundkenntnisse Eisenbahnbetrieb
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung
Seminardauer: 15 Tage
Fahrzeug- und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse
zum Erwerb der Zusatzbescheinigung für Triebfahrzeugführer gemäß Anlage 6 und 7 TfV
Eisenbahnbetrieb für Fahrten im gesperrten Gleis mit und ohne Betrabeschränkung
Rangieren im Bahnhof
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung
Seminardauer: 15 Tage
Bremsprobeberechtigung
Grundlagen Bremstechnik, Durchführen von Bremsproben
Praxisgänge
Abschluss: schriftliche, mündliche und praktische Prüfung
Seminardauer: 10 Tage
Prüfer für Güterwagen Stufe 1-3 (ohne Messmittel)
Grundlagen Wagentechnik
Praxisgänge
Abschluss: schriftliche, mündliche und praktische Prüfung
Seminardauer: 15 Tage
Die Module sind auch einzeln belegbar.
Seminarorte: Theorie - Bernau
Praxis - Berlin und Wustermark
Termine: 13.01.2025 - 28.03.2025 - ausgebucht
10.02.2025 - 29.04.2025 - ausgebucht
Der Unterricht findet in der Regel Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr statt.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Förderung für Arbeitgeber
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Rentenversicherung/Berufsgenossenschaft
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter
Selbstzahler
Zur Aufrechterhaltung der Fahrberechtigung ist eine jährliche Weiterbildung (FIT/RFU) vorgeschrieben.
Info:
Die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer gliedert sich nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung in zwei Bereiche:
1. allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheines
2. fahrzeugbezogene und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
Nur beide Teile zusammen - der Triebfahrzeugführerschein und die Zusatzbescheinigung - ergeben die Fahrberechtigung für Lokomotiven auf öffentlicher Infrastruktur in Deutschland.
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Regelmäßiger Fortbildungsunterricht (RFU/FIT)
Ergänzungsausbildung zum Befahren öffentlicher Infrastruktur