Lehrgangsangebote
Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für Nebenfahrzeuge
Nebenfahrzeugführer steuern Eisenbahnfahrzeuge, die nicht dem Personen- oder Güterverkehr dienen, sondern für Wartungs- und Bauarbeiten eingesetzt werden. Nebenfahrzeuge sind Baufahrzeuge oder Zweiwegefahrzeuge, die einem Sonderzweck dienen. Darunter fallen Schienenfräsen, Schienenschleifmaschinen, Gleisumbauzüge, Turmtriebwagen, Zweiwegebagger, Stopfmaschinen, Arbeitsbühnen für den Oberleitungsbau u.v.m.
Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre
mindestens ein Schulabschluss im Sekundarbereich I (Hauptschulabschluss)
oder abgeschlossene Berufsausbildung
Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß TfV, festgestellt von einem vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Arzt/Psychologen
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Zuverlässigkeit (Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister)
Inhalte und Ablauf der Ausbildung:
Allgemeine Fachkenntnisse
für den Erwerb des EU-Triebfahrzeugführerscheins gemäß Anlage 5 TfV
Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Grundkenntnisse Eisenbahnbetrieb
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung
Fahrzeug- und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse
zum Erwerb der Zusatzbescheinigung für Nebenfahrzeugführer gemäß Anlage 6 und 7 TfV
Eisenbahnbetrieb Vertiefung
Bremsprobeberechtigung
Prüfer von Güterwagen im Eisenbahnbetrieb
Grundlagen Dieseltraktion (z.B. V60, Bamowag, Gaff, SKL)
Grundlagen PZB
Abschluss: schriftliche, mündliche oder praktische Prüfung
Praktische Ausbildung
auf AnfrageAbschluss: fachpraktische Prüfung
Seminarorte: Theorie - Bernau
Praxis - bundesweit
Termin: auf Anfrage
Der Unterricht findet in der Regel Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr statt.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Förderung für Arbeitgeber
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Renteversicherung / Berufsgenossenschaft
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter
Selbstzahler
Zur Aufrechterhaltung der Fahrberechtigung ist eine jährliche Weiterbildung (FIT/RFU) vorgeschrieben.
Info:
Die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer gliedert sich nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung in zwei Bereiche:
1. allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheines
2. fahrzeugbezogene und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung
Nur beide Teile zusammen - der Triebfahrzeugführerschein und die Zusatzbescheinigung - ergeben die Fahrberechtigung für Lokomotiven auf öffentlicher Infrastruktur in Deutschland.
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