Lehrgangsangebote

Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für Nebenfahrzeuge

Nebenfahrzeugführer steuern Eisenbahnfahrzeuge, die nicht dem Personen- oder Güterverkehr dienen, sondern für Wartungs- und Bauarbeiten eingesetzt werden. Nebenfahrzeuge sind Baufahrzeuge oder Zweiwegefahrzeuge, die einem Sonderzweck dienen. Darunter fallen Schienenfräsen, Schienenschleifmaschinen, Gleisumbauzüge, Turmtriebwagen, Zweiwegebagger, Stopfmaschinen, Arbeitsbühnen für den Oberleitungsbau u.v.m.

Voraussetzungen:

Mindestalter 20 Jahre
mindestens ein Schulabschluss im Sekundarbereich I (Hauptschulabschluss)
oder abgeschlossene Berufsausbildung
Körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung gemäß TfV, festgestellt von einem vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Arzt/Psychologen
Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Zuverlässigkeit (Aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister)

Inhalte und Ablauf der Ausbildung:

Allgemeine Fachkenntnisse
für den Erwerb des EU-Triebfahrzeugführerscheins gemäß Anlage 5 TfV

Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Grundkenntnisse Eisenbahnbetrieb
Abschluss: schriftliche und mündliche Prüfung

Fahrzeug- und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse
zum Erwerb der Zusatzbescheinigung für Nebenfahrzeugführer gemäß Anlage 6 und 7 TfV

Eisenbahnbetrieb Vertiefung
Bremsprobeberechtigung
Prüfer von Güterwagen im Eisenbahnbetrieb
Grundlagen Dieseltraktion (z.B. V60, Bamowag, Gaff, SKL)
Grundlagen PZB
Abschluss: schriftliche, mündliche oder praktische Prüfung

Praktische Ausbildung

auf Anfrage
Abschluss: fachpraktische Prüfung


Seminarorte:            Theorie - Bernau
                                   Praxis - bundesweit

Termin:                     auf Anfrage

  Der Unterricht findet in der Regel Montag bis Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr statt.                           

Finanzierungsmöglichkeiten:

 Förderung für Arbeitgeber
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Renteversicherung / Berufsgenossenschaft
 Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit / Jobcenter
Selbstzahler

                                           

Zur Aufrechterhaltung der Fahrberechtigung ist eine jährliche Weiterbildung (FIT/RFU) vorgeschrieben.

            

Seminaranmeldung

 

 

Info:

Die Ausbildung zum Triebfahrzeugführer gliedert sich nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung in zwei Bereiche:

 

1. allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheines
2. fahrzeugbezogene und infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

 

Nur beide Teile zusammen - der Triebfahrzeugführerschein und die Zusatzbescheinigung - ergeben die Fahrberechtigung für Lokomotiven auf öffentlicher Infrastruktur in Deutschland.