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körperliche Tauglichkeit und psychologische Eignung

Für viele Berufe im Bahnbereich werden arbeitsmedizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Speziell für die Tätigkeit als Triebfahrzeugführer (Lokführer), Zweiwegefahrzeugführer oder Nebenfahrzeugführer müssen bestimmte medizinische und psychologische Anforderungen erfüllt werden. Bereits vor Lehrgangsbeginn werden daher alle Teilnehmer einer Ausbildung zum Triebfahrzeugführer für den Personen- und Güterverkehr (Klasse B), für Zweiwegebagger und für Nebenfahrzeuge von einem vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Arzt und Psychologen nach dem Grundsatz der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) untersucht.

Alle Ärzte und Psychologen sind in einem Register auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes erfasst. Link

Diese Untersuchung gliedert sich in 2 Bereiche:

körperliche Tauglichkeit

Sehtest
Hörtest
Blutbild (Alkohol, Drogen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
Die körperliche Tauglichkeit wird bis zum Alter von 55 Jahren alle drei Jahre durchgeführt (TfV Anlage 11 zu § 11), danach jährlich.
Abhängig vom Gesundheitszustand kann eine vorzeitige Nachuntersuchung angeordnet werden..

psychologische Eignung

Stresstest
motorische Fähigkeiten
Die psychologische Eignung wird für Triebfahrzeugführer unbefristet bescheinigt.
Nach Ereignissen oder Erkrankungen kann eine Wiederholung angeordnet werden.